Rechtsprechung
LG Itzehoe, 23.12.2005 - 2 O 254/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- nomos.de , S. 48
Erzeugungsmanagement bei Windenergieanlagen und Netzausbau
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Abnahme und Vergütung von regenerativ erzeugtem Strom ; Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung bezüglich der Durchsetzung eines Anspruchs auf Anschluss einer Anlage; Beachtung des Grundsatzes der gesamtwirtschaftlichen Kostenoptimierung; Sinn und Zweck ...
- clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)
EEG 2004 § 12 Abs 5; EEG 2004 § 3 Abs 2 bis 3; EEG 2004 § 3 Abs 6 bis 7; EEG 2004 § 4; EEG 2004 § 4 Abs 1; EEG 2004 § 4 Abs 3
Einstweiliger Rechtsschutz; Netzanschlusspunkt; Netzausbaupflicht; Erzeugungsmanagement - ponte-press.de (Volltext/Auszüge)
Anspruch von Windkraftanlagenbetreibern auf Netzanschluss im Rahmen eines betehenden Erzeugungsmanagements: Geltung des Prioritätsprinzips beim Erzeugungsmanagement.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- forumz.de (Kurzinformation)
Zeitliches Prioritätsprinzip beim EEG-Erzeugungsmanagement
Papierfundstellen
- IR 2006, 65
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Koblenz, 23.01.2013 - 5 U 1276/12
Voraussetzungen der gewillkürten Prozessstandschaft
Es kann dahin stehen, ob § 59 Abs. 2 EEG dahin zu verstehen ist, dass ein Verfügungsgrund stets entbehrlich ist (LG Itzehoe IR 2006, 65; Altrock RdE 2006, 128;… LG Leipzig v. 10.02.2006, 3 O 502/06 jeweils zitiert nach Lehnert, in: Altrock/Oschmann/Theobald, EEG , 3. Aufl. 2011, § 59 Rn. 25), oder ob lediglich eine widerlegliche Vermutung für die Dringlichkeit normiert ist (OLG Naumburg v. 08.12.2011, 2 U 100/11, Rn 18, zitiert nach [...];… LG Görlitz v. 11.06.2012, 1 O 168/12 EV, Rn. 18, zitiert nach [...]; Brucker RdE 2005, 105;… Lehnert, in: Altrock/Oschmann/Theobald, EEG , 3. Aufl. 2011, § 59 Rn. 25). - LG Duisburg, 28.03.2007 - 11 O 124/06
Verfügungsgrund der existenziellen Notlage bei Finanzierung der Errichtung einer …
Soweit im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens ein Abschlag von ca. 10% auf die errechnete monatliche Vergütung hinsichtlich der Abschlagszahlung vorzunehmen ist (vgl. LG Itzehoe, Urteil vom 23.12.05 - 2 O 254/05-), ist dies von dem Verfügungskläger bereits berücksichtigt worden, indem er zum einen seiner Berechnung lediglich 8.000 Betriebsstunden im Jahr 2007 zu Grunde gelegt hat und auch die errechnete Vergütung abgerundet hat.